So funktioniert die Privatinsolvenz

Viele Betroffene sind sich nicht sicher, ob ein Privatinsolvenzverfahren der richtige Weg ist Schulden zu begleichen. Alles zu Privatinsolvenz und Gläubiger wissen beispielsweise Beratungsstellen oder Steuerberater. Dies sind in der Regel die ersten Anlaufstellen des betroffenen Schuldners. Oft können Steuerberater auch noch weitere Tipps zu Finanzamt und Steuererklärung geben. Aber für wen ist die sogenannte Privatinsolvenz geeignet?

Laut Insolvenzrecht dürfen Schuldner die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, oder Selbstständige die weniger als 20 Gläubiger haben eine Privatinsolvenz anmelden. Wer als Unternehmer Schulden aus resultierenden Beschäftigungsverhältnissen hat, darf keine Privatinsolvenz beantragen. Die große Zahl der Schuldner kommt bei diesem Verfahren aus Privathaushalten. Betroffenen sollte bei diesem Verfahren alles zu Privatinsolvenz und Gläubiger bekannt sein. Die Privatinsolvenz ist für viele betroffene Familien oftmals die einzige Chance sich von dem Schuldenberg zu befreien. Weitere Tipps zu Finanzamt und Steuererklärung sind bei einer Privatinsolvenz nicht nötig.

Am Anfang müssen einige Hürden bewältigt werden

Aller Anfang ist schwer. Das gilt besonders bei einer Insolvenz. Viele Schuldner schämen sich ganz einfach wegen ihrer Schulden und brauchen oft Jahre um geeignete Hilfe zu suchen. Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt muss sich an die dafür vorgesehen Stellen und Behörden wenden. Zum Thema Alles zu Privatinsolvenz und Gläubiger gibt es mittlerweile zahlreiche Anlaufstellen. Vom Gericht zugelassene Personen oder Behörden, sind Anwälte, Notare oder Steuerberater. Auch die vielen Schuldnerberatungsstellen sind eine Möglichkeit für den Schuldner Hilfe zu finden. Eine Grundvoraussetzung für den betroffenen Schuldner ist ein aktueller Nachweis über Schuldenhöhe und Anzahl der Gläubiger. Fehlt ein Gläubiger oder wurde die Höhe der Schulden nicht genau berücksichtigt kann das gesamte Verfahren schon eingestellt werden.

Der Ablauf einer Privatinsolvenz

Am Anfang steht die außergerichtliche Einigung. Das heißt nichts anderes als dass der Schuldner versucht, mittels eines Schuldenbereinigungsplans einen Insolvenzvergleich zu erzielen. Hierfür müssen alle Gläubiger mit der Zahlungshöhe einverstanden sein. Gelingt der Insolvenzvergleich nicht, wird das gerichtliche Schuldenbegleichungsverfahren angestrebt. In dieser Phase benötigt der Schuldner keine weitere Tipps zu Finanzamt und Steuererklärung. Denn das Gericht wird nun das gesamte pfändbare Vermögen des Betroffenen zur Schuldenregulieren benötigen. Während dieser Phase wird bereits ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Die Restschuldbefreiung tritt nach 6 Jahren in Kraft. Haben sich nach Ablauf dieser Zeit die finanziellen Mitteln des Schuldners nicht verändert wird der Schuldner nach Ablauf von 6 Jahren von seiner Restschuld befreit. Weitere Tipps zu Finanzamt und Steuererklärung sowie dem Insolvenzverfahren können die dementsprechenden Stellen und Behörden geben.

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